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Allgemeine Geschäftsbedin-gungen

  1.  Präambel

  2. 1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge der itk communications® GmbH, Gotzkowskystr. 20/21, 10555 Berlin über Dienstleistungen für Geschäftskunden (Nicht-Verbraucher).

  3. 1.2. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB sowie die jeweils gültige, produktspezifische Leistungsbeschreibung und Preisliste an.

  4. 1.3. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn die itk communications® GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  5. 1.4. Änderungen dieser AGB, Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang werden vorzeitig angekündigt. Für den Kunden nachteilige Änderungen berechtigen diesen zum Widerspruch, im Falle unzumutbarer Änderungen auch zur Kündigung, wobei der Vertrag nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beendet werden kann. Das Recht zum(r) Widerspruch/ Kündigung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung ausgeübt wird. Das Recht zum(r) Widerspruch/ Kündigung besteht nicht, wenn die Änderungen auf gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Vorgaben beruhen (z.B. Änderung des USt-Satzes, Preisanpassungen im Be-reich regulierter Entgelte, o.ä.).

  6. 1.5. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

  7. 2. Vertragsabschluss

  8. 2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem die itk communications® GmbH den Auftrag des Kunden bestätigt oder die beauftragte Leistung bereitstellt.

  9. 2.2. Die itk communications® GmbH ist zur Auftragsannahme nicht verpflichtet und behält sich vor, die Annahme insb. von folgenden Bedingungen abhängig zu machen: a) Bonitätsprüfung, b) technische Realisierbarkeit (insb. LAN-Geeignetheit, SDSLVerfügbarkeit), c) ggf. durch den Kunden zu erbringende, angemessene Sicherheitsleistung.

  10. 3. Regulatorische Rahmenbedingungen

  11. 3.1. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Vertragserfüllung maßgeblich durch die jeweils geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (insb. das TKG, die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, die mit der Deutschen Telekom AG und anderen Netzbetreibern eltenden Zusammenschaltungs- und Fakturierungsbedingungen sowie Entscheidungen der BNetzA, der Verwaltungsgerichte und ggf. anderer Behörden oder Gerichte).

  12. 3.2. Die itk communications® GmbH ist im Falle von Änderungen dieser Rahmenbedingungen berechtigt, nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) die Konditionen anzupassen. Wird die Leistung durch eine Änderung ökonomisch oder technisch wesentlich erschwert, steht der itk communications® GmbH ein außerordentliches Kündigungs recht aus wichtigem Grund zu, wenn eine Anpassung des Vertrages nicht zu sachgerechten und zumutbaren Ergebnissen führt. Diese Kündigung führt nicht zu weiteren Ansprüchen des Kunden.

  13. 4. Leistungsbeschreibung

  14. 4.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn die itk communications® GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.

  15. 4.2. Die itk communications® GmbH darf sich zur Vertragserfüllung Dritter (Subunternehmer) bedienen.

  16. 5. Rücktrittsrecht

  17. Die itk communications® GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich wesentliche Leistungshindernisse ergeben, die die Vertragserfüllung (z.B. technisch) unmöglich machen.

  18. 6. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

  19. 6.1. Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den Mitarbeitern bzw. Beauftragten der itk communications® GmbH die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen und im erforderlichen Umfang Zugang zu Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zu gewähren, b) soweit erforderlich dafür zu sorgen, dass der am Grundstück dinglich Berechtigte die Einrichtung, Prüfung und Instandhaltung von Zugängen zu einem öffentlichen TKNetz gestattet (gem. Anlage zu § 45 aTKG), c) die erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen (z.B. Strom) auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, d) Kennworte, PINs, TANs usw. geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. die itk communications® GmbH ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, e) die vereinbarten Leistungen nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und keinesfalls missbräuchlich zu nutzen, f) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen, g) Änderungen an den für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigten Teilnehmerdaten der itk communications® GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen. h) alle Mitarbeiter bzw. Mitbenutzer des Anschlusses über die Erteilung des Einzelverbindungsnachweises zu informieren und soweit vorhanden den Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.

  20. 6.2. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.

  21. 7. TK-Dienstleistungen

  22. Die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdienstleistungen beträgt über das Jahr gemittelt 98,5%. Geplante und mitgeteilte Wartungsarbeiten sowie Zeitverluste bei der Entstörung, für die die itk communications® GmbH nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung.

  23. 8. IP-Endgeräte

  24. 8.1. Die itk communications® GmbH bietet optional IPEndgeräte (IP-Telefone, IP-Hardphones/Softphones und sonstige IP-Endgeräte) an.

  25. 8.2. IP-Endgeräte werden dem Kunden nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages überlassen. Im Falle der Miete gehen sie nicht in das Eigentum des Kunden über und sind vom Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung ordnungsgemäß und mit Sorgfalt zu behandeln.

  26. 8.3. Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  27. 8.4. Die Gewährleistung der itk communications® GmbH für mögliche Sach- oder Rechtsmängel ist zunächst auf den Geräte-Reparatur/Austausch-Service beschränkt, wie er in der Leistungsbeschreibung definiert ist.

  28. 8.5. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma itk communications® GmbH auf den in Ziffer 20.2. bestimmten Umfang beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.

  29. 8.6. Im Falle der Miete sind die Endgeräte mit Ende des Vertrages auf Kosten des Kunden an die itk communications® GmbH in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

  30. 8.7. Sollten Dritte Rechte geltend machen (z.B. Pfandrechte usw.), so hat der Kunde die itk communications® GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren und die Dritten auf das Fremdeigentum hinzuweisen.

  31. 8.8. Die itk communications® GmbH empfiehlt, die von ihr angebotenen Dienstleistungen – soweit möglich – ausschließlich mit von der itk communications® GmbH überlassenen Endgeräten zu betreiben.

  32. 9. Rechnungsstellung

  33. 9.1. Der Kunde erhält von der itk communications® GmbH in der Regel monatlich eine Rechnung. Die Rechnungszustellung erfolgt als online-Rechnung an eine vom Kunden anzugebene Mail-Adresse.

  34. 9.2. Bei der Nutzung von offline-gebillten Mehrwertdiensten (z. B. 118xx, 0900, 0190) kann es, in Abhängigkeit von Vorleistungen Dritter, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abrechnung dieser Nutzung sowie zu Ungenauigkeiten bei aktuellen Kostenstatistiken kommen.

  35. 10. Zahlungsbedingungen

  36. 10.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen gesetzlichen MwSt.

  37. 10.2. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet.

  38. 10.3. Die Berechnung und der Einzug der angefallenen Entgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der itk communications® GmbH.

  39. 10.4. Sämtliche Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig.

  40. 10.5. Laufend zu zahlende Entgelte sind ab Betriebsbereitschaft des Systems bzw. Übergabe lizenzierter Software für den Rest des laufenden Kalendervierteljahres sofort und danach vierteljährlich im Voraus zu zahlen.

  41. 10.6. Bestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung zugunsten der itk communications® GmbH. Die Rechnungsbeträge werden gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Bei Widerruf oder Nichterteilung der Einzugsermächtigung wird ein Bearbeitungsentgelt für die höheren Aufwände des Inkassos in Höhe von € 5,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Rechnungsstellung fällig. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rückbuchung bzw. zurückgereichten Lastschrift kann die itk communications® GmbH eine Gebühr in Höhe von € 20,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. verlangen.

  42. 10.7. Etwaige Überzahlungen werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.

  43. 10.8. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen der itk communications® GmbH sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich bei der in der Rechnung jeweils angegebenen Adresse geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Die itk communications® GmbH wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Rechnung besonders hinweisen.

  44. 10.9. Die zur ordnungsgemäßen Abrechnung erforderlichen Verkehrsdaten werden durch die itk communications® GmbH standardmäßig 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht, soweit der Kunde keine kürzere Speicherfrist gewählt hat. Im Falle von Rechnungseinwendungen dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

  45. 10.10. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft die itk communications® GmbH weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Leistungen, noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.

  46. 10.11. Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges stellt die itk communications® GmbH gesondert in Rechnung. Zu den gesondert in Rechnung gestellten Leistungen gehören insb.: a) die Aufwendungen für die Überprüfung der Anlage nach einer Störungsmeldung, wenn sich nachträglich herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung der itk communications® GmbH vorliegt oder der Schaden oder Mangel im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. b) neben Arbeitszeit und Materialkosten insbesondere auch Anfahrts- und Transportkosten. c) Leistungen Dritter, die der Kunde über die Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch genommen hat, wie z.B. Auskunftsdienste (118xx) oder Premium Rate Dienste (0900, 0190).

  47. 10.12. Die itk communications® GmbH ist berechtigt, die Abrech-nung gegenüber dem Kunden und/oder die Einziehung offener Forderungen durch einen Dritten vornehmen zu lassen, hierfür Forderungen an diesen abzutreten und dem Dritten die für die Abrechnung/Einziehung erforderlichen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitzuteilen.

  48. 11. Verzug

  49. 11.1. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 9,0% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet. Die itk communications® GmbH ist zudem berechtigt, die nach Zahlungsverzug entstehenden Mahnkosten zu berechnen.

  50. 11.2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der itk communications® GmbH vorbehalten.

  51. 12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  52. 12.1. Gegen Forderungen der itk communications® GmbH kann der Kunde nur mit Einverständnis der itk communications® GmbH oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

  53. 12.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen zugestandener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

  54. 13. Lizenzrechte

  55. 13.1. Der Kunde erhält die Click-to-Dial-Software kostenlos. Es gilt die Open-Source-Lizenz GNU General Public License GPL 2.0 (im Folgenden GPL 2.0). Die Lizenzbestimmungen der GPL 2.0 erhält der Kunde mit der Click-to-Dial-Software und auf Anfrage im englischen Original und in einer unverbindlichen deutschen Übersetzung.

  56. 13.2. Wird dem Kunden Software zur Verfügung gestellt, die nicht der GPL 2.0 oder einer anderen Lizenz für Open-Source-Software unterliegt, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der jeweiligen Software im Objektcode. Sämtliche bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an dieser Software, der dazugehörigen Dokumentation und etwaigem weiteren schriftlichen Material bleiben unberührt. Dies gilt insbes. für solche Rechte der itk communications® GmbH. Die Software darf weder kopiert, noch zurückentwickelt, weiterentwickelt, übersetzt oder in anderer Form verändert oder bearbeitet werden. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt, noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. Die Berechtigung des Kunden zur Vervielfältigung der Software – soweit dies zur Benutzung der Software erforderlich ist sowie zur Erstellung einer Sicherheitskopie – bleiben ebenso unberührt, wie die weiteren in § 69 g Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes genannten Rechte.

  57. 14. Änderung der Leistung

  58. 14.1. Änderungswünsche des Kunden können nur im Internet unter der dem Kunden mitgeteilten Adresse [www.itk-communications.de/kontakt] unter Angabe seiner persönlichen Kundennummer in Auftrag gegeben werden und werden nur wirksam, soweit sie von der itk communications® GmbH in Textform bestätigt werden.

  59. 14.2. Eine Verringerung der Anzahl der bereitgestellten IP-Endgeräte ist pro Vertragsjahr auf max. 10% beschränkt, eine Erhöhung der bereitgestellten IP-Endgeräte ist unbegrenzt möglich.

  60. 14.3. Mit Wirksamkeit der Änderung werden die Entgelte entsprechend neu berechnet.

  61. 14.4. Der Ausbau weiterer Standorte ist nur nach Vereinbarung und nur möglich, soweit weitere Anschlüsse örtlich oder mit der gewünschten Bandbreite verfügbar sind.

  62. 15. Störungsmeldungen

  63. Alle Störungen, die dem Kunden bekannt werden, hat er der Störungshotline der itk communications® GmbH unverzüglich zu melden und so detailliert wie möglich zu beschreiben.

  64. 16. Allg. Rechte der itk communications® GmbH

  65. 16.1. Angebote und Leistungen der itk communications® GmbH stehen unter dem Vorbehalt technischer und betrieblicher Realisierbarkeit.

  66. 16.2. Die itk communications® GmbH bedient sich zur Herstellung der Verbindungen der Kommunikationsnetze Dritter als Vorleistung. Die Verpflichtung der itk communications® GmbH zur Leistungserbringung wird beschränkt durch die Verfügbarkeit dieser Vorleistungen.

  67. 16.3. Kapazitätsengpässe in den Übertragungswegen, Störungen an den Anlagen der Netzbetreiber, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder Störungen wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, sind nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel der Leistungen der itk communications® GmbH dar. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich zudem aus Gründen höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen ergeben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

  68. 16.4. Vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.

  69. 16.5. Verzögerungen bei erstmaliger Aufschaltung gehen nicht zu Lasten der itk communications® GmbH. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber der itk communications® GmbH sind insoweit ausgeschlossen.

  70. 16.6. Zeitweilige Unterbrechungen oder Störungen können sich insb. ergeben wegen/während: a) Montagearbeiten zum Anschluss der Endgeräte, b) Montagearbeiten an der LAN-Infrastruktur des Kunden, c)Verzögerungen bei Rufnummernportierung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

  71. 16.7. Soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder aufgrund betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist, ist die itk communications® GmbH berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

  72. 16.8. Die Funktionen Call-by-Call und Preselection stehen nicht zur Verfügung. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

  73. 16.9. Soweit die itk communications® GmbH Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ergeben sich daraus nicht.

  74. 16.10. Die itk communications® GmbH ist jederzeit berechtigt, zur Verbesserung der Dienstleistungen neue Hard- oder Software beim Kunden einzurichten und kann hierbei die angemessene Mitwirkung des Kunden verlangen.

  75. 17. Sperre

  76. 17.1. Die itk communications® GmbH ist berechtigt, den Anschluss nach Maßgabe der gesetzl. Bestimmungen (z.B. § 45k TKG) sowie insbesondere zum Schutz des Kunden oder für den Fall a) eines begründeten Verdachts des Missbrauchs, b) des Vorliegens der Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung, c) dass der Kunde der itk communications® GmbH keinen postzustellfähigen Firmensitz mitteilt, ganz oder teilweise zu sperren.

  77. 17.2. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzug kann der Kunde durch Leistung einer angemessenen Sicherheit abwenden, die der Höhe nach mindestens den dreifachen Betrag der höchsten jemals angefallenen Monatsrechnung ausmachen muss.

  78. 17.3. Eine Entsperrung kann immer nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

  79. 18. Weitergabe und Abtretung

  80. 18.1. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftl. Zustimmung durch die itk communications® GmbH auf Dritte übertragen.

  81. 18.2. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Aufwendungen und Schäden, die aus der Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstehen, soweit er diese ermöglicht oder in sonstiger zurechenbarer Weise zu vertreten hat. Entsprechendes gilt für die infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.

  82. 19. Vertragsdauer, Kündigung

  83. 19.1. Der Vertrag wird mit einer vereinbarten festen Mindestlaufzeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Vertrages. Es erstreckt sich auf das nach erfolgter Inbetriebnahme laufende Jahr und anschließend auf die Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

  84. 19.2. Bei einer Änderung der vertraglichen Leistung (vgl. u.a. Ziffer 14) verlängert sich der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung automatisch um die unter Ziffer 19.1 vereinbarte Mindestlaufzeit.

  85. 19.3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus Wichtigem Grund bleibt unberührt.

  86. 19.4. Die itk communications® GmbH ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags und Sperrung der Leistungen insb. berechtigt, wenn: a) ein Fall des Missbrauchs oder der Verdacht einer Straftat besteht, b) der Kunde seine Zahlungen nachhaltig (z.B. 2 Monate in Folge) einstellt, c) über das ermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder Mangels Masse abgewiesen wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht achkommen kann, d) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, e) der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind.

  87. 19.5. Wird das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, so hat er alle in Folge des Vertrages angefallenen Aufwendungen, insbesondere für bereits durchgeführte Arbeiten, geleistete oder zu leistende Zahlungen an Dritte sowie für den notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn die itk communications® GmbH den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kündigt. In diesen Fällen werden Anschlusskosten nicht zurückerstattet. Die itk communications® GmbH behält sich die Geltendmachung von angefallenen Aufwendungen auch für den Fall vor, wenn der Vertrag mit dem Kunden aus Kulanzgründen vorzeitig beendet wird. Etwaige Schadensersatzansprüche der itk communications® GmbH bleiben unberührt.

  88. 19.6. Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen, die weder der Kunde noch die itk communications® GmbH zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so sind etwaige anfallende Stornierungskosten, die der itk communications® GmbH von Dritten in Rechnung gestellt werden, vom Kunden zu tragen.

  89. 20. Haftung

  90. 20.1. Die itk communications® GmbH haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 12.500 € je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder durch ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Mio.€ begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.

  91. 20.2. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die itk communications® GmbH unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 20.1 liegen, haftet die itk communications® GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Im Übrigen haftet die itk communications® GmbH nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal 12.500 €.

  92. 20.3. Soweit der Internetzugang nicht Teil der bei der itk communications® GmbH beauftragten Leistungen ist, haftet die itk communications® GmbH nicht für Leistungseinschränkungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde keine Verbindung zum Internet hat.

  93. 20.4. Eine Haftung der itk communications® GmbH bei Leistungsstörungen der bereitgestellten Soft- und Hardware besteht nur, wenn die itk communications® GmbH bei Störungen, die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Reaktions- und Fehlerbehebungszeiten nicht einhält.

  94. 20.5. Für Leistungseinschränkungen bzw. Leistungsstörungen, die auf IP-Endgeräte zurückzuführen sind, die nicht von der itk communications® GmbH, sondern von einem unabhängigen Dritten überlassen worden sind, haftet die itk communications® GmbH nicht.

  95. 20.6. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung der itk communications® GmbH für Mängel der Soft- und Hardware besteht nicht.

  96. 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  97. 21.1. Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der itk communications® GmbH.

  98. 21.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder Person des öffentlichen Rechtes ist, ist der Sitz von der itk communications® GmbH Gerichtsstand. Der itk communications® GmbH steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Geichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

  99. 21.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der itk communications® GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  100. 22. Schlichtung

  101. Der Kunde kann im Streit mit der itk communications® GmbH darüber, ob die itk communications® GmbH eine in den §§ 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

  102. 23. Schlussbestimmungen

  103. 23.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

  104. 23.2. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien eine dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.

  105. Stand: 2022

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